Vollständig oder in Teilen
Wohnungsauflösung
Wir räumen die gesamte Wohnung oder nur die Räume, die Sie uns nennen — einschließlich Keller, Abstellkammer und Garage. Was bleiben soll, halten wir vorher fest.
Zwei Möglichkeiten
Vollständige Räumung
Die Wohnung wird komplett leergeräumt, einschließlich Keller und Nebenräumen. Das ist der Regelfall, wenn die Wohnung an den Vermieter zurückgeht oder verkauft wird. Auf Wunsch übergeben wir die Räume besenrein.
Einzelne Räume
Manchmal geht es nur um den Keller, ein einzelnes Zimmer oder die Garage — etwa wenn Platz geschaffen werden soll oder ein Raum anders genutzt wird. Auch das ist möglich, ohne dass die ganze Wohnung geräumt werden muss.
Welche Räume dazugehören
Nebenräume werden bei der Planung am häufigsten übersehen. Sie machen aber oft einen erheblichen Teil des Umfangs aus.
Vor der Übergabe
Wenn ein Übergabetermin feststeht, planen wir die Räumung mit zeitlichem Abstand davor. So bleibt Zeit, die Wohnung noch einmal durchzusehen, bevor der Schlüssel zurückgeht.
Dübel, Schrauben und Wandhaken entfernen wir mit, soweit sie zum Räumgut gehören. Das Verschließen der Löcher und Malerarbeiten sind nicht Teil der Räumung.
Wohnungsauflösung anfragen
Nennen Sie uns die Größe der Wohnung, die Etage und ob Keller oder Garage dazugehören. Damit lässt sich der Umfang bereits gut einschätzen.